Begriffserklärung
laut ZTV- Baumpflege, Baumkontrollrichtlinie (FLL), DIN 18920
FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
Technische Regeln der FLL stehen jedermann zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben. FLL-Regelwerke sind Ergebnis ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit. Durch die Grundsätze und Regeln, die bei ihrer Erstellung angewandt werden sind sie als fachgerecht anzusehen. FLL-Regelwerke sind eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Notfall. Jedoch können sie nicht alle möglichen Sonderfäller erfassen, in denen weitergehende oder eingeschränkte Maßnahmen geboten sein können. Dennoch bilden sie einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung.
Ast
Feinast/Zweig: | Ast mit einem Durchmesser bis 1 cm. |
Feinast: | Ast mit einem Durchmesser über 1 bis 3 cm. |
Schwachast: | Ast mit einem Durchmesser über 3 bis 5 cm. |
Grobast: | Ast mit einem Durchmesser über 5 bis 10 cm. |
Starkast: | Ast mit einem Durchmesser über 10 cm. |
Baumfremder Bewuchs
Bewuchs von anderen Pflanzenarten auf und an Bäumen (z. B. Efeu, Mistel, Waldrebe).
Baumkontrolle
Regelkontrollen in Form von Sichtkontrollen durch fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme vom Boden aus zur Überprüfung eines Baumes auf Verkehrssicherheit
Baumumfeldverbesserung
Maßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Lebens- und Wachstumsbedingungen des Baumes (z. B. Verbesserung des Luft- und Wasserhaushaltes im Wurzelbereich) bzw. zur Wiederherstellung eines für den Baum ausreichend gesicherten und ökologisch funktionsgerechten Lebensraumes.
Baumpflege
Maßnahme am Baum und Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Vitalität und Verkehrssicherheit des Baumes.
Bruchsicherheit
Ausreichende Fähigkeit, dem Bruch von Stamm- und Kronenteilen beim Einwirken von Lasten, z.B. Sturm, Schnee, Eis und Eigengewicht zu widerstehen.
Eingehende Untersuchung
Untersuchung, die durchgeführt werden muss, wenn bei der Baumkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben.
Einkürzung von Kronenteilen (Kronenteileinkürzung)
Einzelne Äste sind entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und/oder des Baumumfeldes einzukürzen.
Erziehungs-/Aufbauschnitt
Schnittmaßnahme bei jüngeren Bäumen zur Erzielung einer der vorgesehenen Funktion des Baumes entsprechenden Krone und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen.
Habitus
Äußeres Erscheinungsbild des Baumes.
Kronenpflege
Unerwünschten Entwicklungen in der Krone (z.B. Zwieselbildung) ist durch Schnittmaßnahmen, überwiegend im Fein- und Schwachastbereich, vorzubeugen. Tote, kranke, absterbende, sich kreuzende oder reibende Äste sind abzuschneiden. Bei Bäumen an Verkehrsflächen ist auf die Einhaltung des Lichten Raumes zu überprüfen und ggf. zu schneiden.
Kronenauslichtung
Ausdünnen der Krone durch Entnahme gesunder Äste, insbesondere im Feinast- und Schwachastanteil (z. B. zum Verringern der Beschattung, zum Ausgleich von Wurzelverlusten), sowie überzähliger Wasserreiser.
Kronensicherung
Stabilisieren der Krone durch gegenseitiges Verbinden von Kronenteilen zur Verminderung der Bruchgefahr. Stabilisierung von Rissen in Stämmen und Ästen.
Kroneneinkürzung
Die gesamte Krone ist in ihrer Höhe und/oder ihrer seitlichen Ausdehnung entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und/oder des Baumumfeldes einzukürzen.
Der Umfang der Einkürzung ist insbesondere abhängig von Baumart und Habitus und soll höchstens 20 % betragen.
Die verbleibende Krone soll einen möglichst arttypischen Habitus behalten bzw. wieder entwickeln können.
Kronensicherungsschnitt
Extremer Rückschnitt in der Krone ohne Rücksicht auf den Habitus, als Notmaßnahme an Bäumen mit begrenzter Lebenserwartung, zur Herstellung der Verkehrssicherheit.
Lichtraumprofil
Umgrenzung des lichten Raumes an Straßen und sonstigen Verkehrsflächen, der für ungehindertes Passieren freizuhalten ist. Das Lichtraumprofil kann je nach der Verkehrsbedeutung der Straße unterschiedlich bemessen sein (s. RAS-Q). Im Regelfall 4,50m über der Straße und 2,50m über Gehwegen.
Lichtraumprofilschnitt (Herstellung Lichtraumprofil)
Maßnahme zum Erhalten oder Herstellen des für den Verkehr freizuhaltenden Raumes.
Seilklettertechnik (SKT)
Baumklettern, dient dem Erreichen von Arbeitsplätzen in Bäumen, die mit herkömmlichen Mitteln, wie Arbeitsbühnen sehr schwer oder überhaupt nicht zugängig sind.
Standort
Der Lebensort des Baumes mit allen Umwelteinwirkungen, die sich auf seine Entwicklung auswirken (insbesondere geografische Lage, Höhenlage, Exposition, Neigung, Klima, Boden, Untergrund, Flächennutzung).
Standsicherheit
Ausreichende Verankerung des Baumes im Boden.
Totholzbeseitigung (Totholzentfernung)
Tote und gebrochene Äste ab Schwachaststärke sind abzuschneiden. Wundbehandlungsstoffe dürfen nicht aufgetragen werden.
Verkehrsrechtliche Anordnung
Wer in den Straßenverkehr eingreift, d.h. regelnde oder störende Maßnahmen durchführt benötigt hierfür eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers bzw. der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Diese gilt für einen bestimmten Zeitraum, eine Maßnahme und einen Ort.
Verkehrssicherheit
Zustand eines Baumes (insbesondere Stand- und Bruchsicherheit), in dem er weder in seiner Gesamtheit noch in seinen Teilen eine vorhersehbare konkrete Gefahr darstellt.
Verkehrssicherungspflicht
Verpflichtung des Baumeigentümers bzw. der auf andere Weise für Bäume Verantwortlichen, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren für Dritte möglichst abzuwenden.
Wurzel
Unterirdischer Teil des Baumes, der das Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen dem Boden entnimmt und weiterleitet, Nährstoffe speichert und den Baum im Boden verankert.
Wurzelbereich
Bodenbereich, der vom Baum durchwurzelt wird. Die räumliche Ausdehnung ist baumart- und Standort bedingt und reicht i. d. R. deutlich über die Kronentraufe hinaus.
Wurzelschutz
Maßnahme zum Schutz des Wurzelbereiches oder einzelner Wurzeln, insbesondere gegen Bodenauf-/ abtrag, mechanische Schäden, Verdichtungen, Austrocknung und Forst.
Zugast/-zweig
Nachgeordneter Ast/Zeig, der beim Einkürzen eines übergeordneten Astes/Zweiges stehengelassen wird, um das Abschotten und Überwallen der Schnittfläche zu fördern sowie die Leitfunktion für den verbleibenden Ast/Zweig zu übernehmen.